Infofaltblatt Plattform

 

Forschungsplattform

[ Ziele ]

Akteure

Kontakt

Aktuell

Aktivitäten

Presse

Impressum

 

 

Satzung                                                                                                                                        

Satzung der Forschungsplattform "Ländliche Räume" Berlin-Brandenburg (FP B-BB)

Der Beitritt weiterer Einrichtung der Forschung und Lehre zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung wird angestrebt. Über den Beitritt entscheidet die Mitgliederversammlung (siehe 7.) mit einfacher Mehrheit.

Die Ziele der Forschungsplattform sind:

  • Die Sicherung und Stärkung des Forschungsstandortes Berlin-Brandenburg in den Bereichen ländliche Entwicklung, Landnutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gewässerbewirtschaftung, Gartenbau und Stadtgrün, Ernährung und Gesundheit sowie Tourismus

  • Die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Forschungseinrichtungen sowie zwischen Forschung und Politik

  • Das Erzielen von Synergieeffekten durch vertiefte Kooperation und gemeinsame Nutzung von Ressourcen

  • Eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit für die Belange problemlösungsorientierter Forschung

  • Der Ausbau des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Praxis, einschließlich der Politikberatung

  • Eine verstärkte Kooperation in der Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung

  • Verstärkte Kooperation zwischen Politik und Forschung zur Beförderung von Forschungsinteressen der Plattform im nationalen und internationalen Kontext   

Den Vorsitz der Forschungsplattform übernimmt für jeweils ein Kalenderjahr eine Einrichtung. Die für den Vorsitz infrage kommenden Einrichtungen wechseln sich in alphabetischer Reihenfolge ab. Abweichungen davon sind möglich. Stellvertreter ist jeweils die im Vorsitz nachfolgende Einrichtung.

Der/die Vorsitzende lädt mindestens zweimal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung der Forschungsplattform am Ort seiner Einrichtung ein. Die Einladung ist mit der Tagesordnung und den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen den Mitgliedern mindestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Termin zuzustellen.